Lärmsanierung

Neuerungen im Gesamtkonzept 2022

Was hat sich geändert?

Zum 1. Januar 2015 entfiel der  Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A). Ein Jahr später und im Jahr 2022 wurden zusätzlich der Auslösewert jeweils um weitere 3 dB(A) abgesenkt. Somit liegen die für die Lärmsanierung relevanten Pegel für allgemeine Wohngebiete tagsüber bei 64 dB(A) und nachts bei 54 dB(A). Mit dieser deutlichen Verbesserung des Schutzniveaus wurde seit Beginn des Lärmsanierungsprogramms des Bundes im Jahr 1999 die Auslösewerte um insgesamt 11 dB(A) abgesenkt und es wird für Anwohner:innen spürbar leiser.

Zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird die DB daher ein neues Gesamtkonzept der Lärmsanierung erarbeiten. Dieses wird Ende des Jahres 2022 veröffentlicht. Hierfür ist eine Neuberechnung des Lärmsanierungsbedarfs des gesamten Schienennetzes erforderlich. Ebenfalls betrachtet werden die bereits sanierten Abschnitte. Damit ist sichergestellt, dass alle lärmbelasteten Bereiche nach den gleichen Kriterien saniert werden.

Die Anlagen zum Gesamtkonzept

Die Anlage 1 des Gesamtkonzepts enthält eine Liste der Lärmsanierungsbereiche, die aktuell bearbeitet werden.

Die Anlage 2 des Gesamtkonzepts vermittelt als Karte eine Übersicht der Strecken mit einer Lärmemission > 57 dB (A) im Netz der Eisenbahnen des Bundes.

Die Anlage 3 des Gesamtkonzepts listet die noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche und -abschnitte mit Angabe der Priorisierung auf.

Das Gesamtkonzept inklusive aller Anlagen wurden entsprechen der Vorgaben der "Förderrichtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes" erstellt.

Alle Anlagen finden Sie als Download hier auf der Seite und in unserem Downloadbereich.

Auch die bereits in der Vergangenheit lärmsanierten Bereiche werden im neuen Gesamtkonzept erneut überprüft und wieder in die Priorisierung eingereiht worden. Damit ist sichergestellt, dass alle lärmbelasteten Bereiche nach den gleichen Kriterien saniert werden. Die Förderrichtlinie, auf der das Gesamtkonzept beruht, finden Sie ebenfalls in unserem Downloadbereich.

Die Priorisierungskennziffer

Um zu ermitteln, in welcher Reihenfolge, die Abschnitte in der Anlage 3 bearbeitet werden, wird für jeden Sanierungsabschnitt aus der Lärmbelastung in dB (A), der Zahl der betroffenen Personen und der Länge des zu sanierenden Abschnitts eine Priorisierungskennziffer (PKZ) errechnet. Die PKZ ermöglicht eine Reihung der sanierungsbedürftigen Streckenabschnitte nach vergleichbaren Kriterien, die nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel sowie der Bau- und Betriebskapazitäten als nächste lärmsaniert werden. Diese Reihung ist nicht statisch. Sie wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Dabei werden Veränderungen berücksichtigt, wie z. B. geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, das prognostizierte Güterverkehrsaufkommen auf der Schiene, höhere Geschwindigkeiten oder Verkehrsverlagerung z. B. durch die Trennung von Personen- und Güterverkehren. Andererseits wird auch technischer Fortschritt berücksichtigt, beispielsweise der Einsatz leiserer Fahrzeuge.